Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von NUK-Harburg[/i]
(...)

evtl. kann ja mal jemand eine Anzeige erstellen.....?![/quote]

O.K.

Aber wie stellst du dir das vor?

Das kann nur jemand machen, bei welchem diese Gewinne eingelaufen sind.
Und, ganz wichtig, welcher diese Gewinne auch ausgezahlt hat.

Denn es geht ja um die Summe und den Schaden, welcher der Kollege erlitten hat.

Ich könnte mir vorstellen, wenn das jemand macht, dann knallt es prächtig in der Branche.

Zusatz:
Ich will damit sagen, man muss erst einmal prüfen gegen wen man Ansprüche stellt.

Gegen die Spielverordnung
oder
gegen die Hersteller

Das ist nicht ganz einfach!



Gepostet am 18.11.2018 um 19:45 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112648#post112648


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