Forum-Gewerberecht

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Ja richtig , die PTB prüft nur das "Spiel" à la Kontollmodul.

[B]und genau das ist das Problem ![/B]

Was hat der Gesetzgeber denn mit seiner neuen TR.5 veranlassen wollen ?

Einen stärkerer Spielerschutz, daher sollten auch die Gewinn-Anreize gesenkt werden !

Das Gegenteil ist nun der Fall ! Gewinne wie in einer staatlichen Spielbank sind möglich.

Mir ist es egal welche Spielzeit, Buchungszeit, Pausenverschiebung und Hintergrundturbobucherei dazu in der Praxis führt, dass solche Monstergewinne ausgezahlt werden können.

Das ist ganz klar nicht im Sinne des Gesetzgebers und steht im völigen Widerspruch zu jedem Sozialkonzept !!!

Die Zulassungsbehörde muss endlich damit anfangen ein Spielgerät als "ganzes" zu begreifen, um damit dem Gedanken des Verordnungsgebers zu folgen.

Letztlich darf für eine echte Gewinnauszahlung doch nur die reale Zeit zählen, welche ein Gast am Spielgerät verbringt. Alles andere ist absurd !!!



Gepostet am 18.11.2018 um 15:37 von:
Benutzer: NUK-Harburg
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