Forum-Gewerberecht

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4. Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen.
5. Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen. Jackpots und andere [B]Sonderzahlungen jeder Art sind ausgeschlossen.[/B]

gemäß Spielverordnung hat der Gesetzgeber doch klare Richtwerte definiert !

das macht in drei Stunden 1200,- € max . Gewinn, und das wäre für das "kleine Spiel um Geld" (ewiges zitat von Paul G. ) auch völlig ausreichend...

Damit müssen solche "Phantasiegewinne" ( letztes mir bekanntes Bild : 32000,- € ) doch gar nicht ausgezahlt werden.

Wie die PTB dazu kommt so einen Mist zu zulassen ist mir absolut schleierhaft.

evtl. kann ja mal jemand eine Anzeige erstellen.....?!



Gepostet am 18.11.2018 um 14:23 von:
Benutzer: NUK-Harburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112638#post112638


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