Forum-Gewerberecht

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Ich hatte das so verstanden, dass die Stände von der Firma selbst, also nicht von selbständigen Dritten, die etwas verdienen wollen, betrieben werden.

Wenn ein Dritter einen Stand selbständig betreibt (und dabei auch etwas verdienen will) würde ich das als gewerbliche Tätigkeit einschätzen, egal ob jetzt jeder Kunde einzeln oder der Betrieb alles bezahlt.

Allerdings dürfte es hier an der Öffentlichkeit fehlen.

Regina Runge



Gepostet am 15.11.2018 um 11:36 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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