Forum-Gewerberecht

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Spontan hätte ich gesagt, wenn unentgeltlich ausgeschenkt und verabreicht wird, handelt es sich nicht um ein Gaststättengewerbe und fällt dementsprechend weder unter das Bundes noch unter die Landesgaststättengesetze.

Aber bei näherer Betrachtung geht es ja gar nicht um den Betrieb, sondern um die einzelnen Stände. Verkaufen oder verabreichen die mit Gewinnerzielungsabsicht, wäre dass wohl doch gewerblich.

Und das mit der Öffentlichkeit hängt davon ab, ob wirklich nur die Betriebsangehörigen (wie zum Beispiel bei reinen Betriebskantinen) oder eben auch Dritte (z.B. Familie, Freunde) kommen dürfen.

Bewirtschaftet der Betrieb die Buden allerdings selbst, sehe ich hier keine Gewinnerzielungsabsicht und damit keine Gewerblichkeit.

Regina Runge



Gepostet am 15.11.2018 um 09:53 von:
Benutzer: Runge
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