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» Gestattung für interne Firmenweihnachtsfeier «

 Moin   aus Rheinhessen,
nun ja - Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle werden angeboten, auch wenn die Unkosten komplett vom Auftraggeber (der Firma) übernommen werden sollen. Das dieser "Weihnachtsmarkt" auf dem Betriebsgelände nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, steht dem nicht entgegen, insbesondere wenn die Firmenangehörigen noch die Familienmitglieder mitbringen dürfen. Eine Gewinnerzielungsabsicht der Standbetreiber ist sicherlich auch vorhanden.
Insofern wäre eine genauere Betrachtung erforderlich und die Notwendigkeit einer Gestattung nach § 12 GastG halte ich nicht für ausgeschlossen.



Gepostet am 15.11.2018 um 08:59 von:
Benutzer: Rheinhesse
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