Forum-Gewerberecht
» Gewerbe anonym? «
aus Rheinhessen,
der erste gemeldete Gewerbebetrieb ist immer die Hauptniederlassung. Jede weitere Betriebsstätte muss separat unter Angabe der Anschrift der Hauptniederlassung angemeldet werden. Sofern die Anschrift der Hauptniederlassung mit der Anschrift Ihrer privaten Wohnanschrift identisch ist, muss diese angegeben werden.
In Ihrem Beispiel wäre dann u. U. eine Anmeldung unter der Wohnanschrift erforderlich - Hauptniederlassung und ggf. eine Anmeldung unter der Anschrift des angemieteten Lagerraumes / Produktionsraumes als Zweigniederlassung / unselbständige Zweigstelle notwendig.
P. S. - Eine "Auskunftssperre" wie im Melderecht gibt es im Gewerberecht nicht.
Gepostet am 15.11.2018 um 08:49 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112573#post112573
Beitrags-Print by Breuer76