Forum-Gewerberecht

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Gutenmorgen!

Nein, Briefkastenadressen sind unzulässig.

Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo es ausgeübt wird (Betriebsstätte).

Sofern keine anderweitigen Räumlichkeiten für die gewerbliche Ausübung angemietet und genutzt werden, wird meistens die Privatanschrift als Betriebsstätte angegeben.

Die Angaben zur Person (und dazu gehört die Privatadresse) sind zwingend in der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung) anzugeben. Die Gewerbemeldungen dienen ja einer Überwachungsmöglichkeit...daher ist eine anonyme Gewerbetätigkeit überhaupt nicht möglich.

Allerdings: Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 5 S. 2 GewO), d.h. die Privatanschrift ist grds. nicht dabei, es sei denn, sie ist auch Betriebsstätte.

Dabei ist sie höchstens bei Anfragen von Stellen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, was mit dem schutzwürdigen Interesse des Gewerbetreibenden abzuwägen ist > Öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen dürfen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt (§ 14 Abs. 7)

Die einzige rechtliche Möglichkeit nach der Gewerbeordnung ist also die, dass Sie sich einen Raum zur Ausübung des Gewerbes anmieten, damit Sie diese Adresse als Betriebsstätte angeben können. Zu beachten ist halt bloß, dass Sie dort dann auch Ihr Gewerbe ausüben. Sofern sich herausstellen würde, dass Sie eine Briefkastenadresse haben, also eine Betriebsstätte angeben, wo gar keine Ausübung des Gewerbes stattfindet, dann kann die Gewerbebehörde tätig werden, indem sie Sie auffordert, korrekte Angaben zu machen oder Ihr Gewerbe von Amts wegen abmeldet (weil an der Betriebsstätte keine Tätigkeit erfolgt/kein Betrieb ansässig ist).



Gepostet am 13.11.2018 um 07:47 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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