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Lt. Landmann/Rohmer ister der Tau[U]er[/U]redener Gewerbetreibender, wenn er "in der Masse der Fälle nach Redeschablone verfährt". (Rn. 26c zu § 14 GewO)

Eine Schablone in diesem Sinne kann m. E. auch vorliegen, wenn er alle Paare zu der gleichen Stelle im Text nach den gleichen Dingen befragt. Da ist dann der schöpferische Anteil auch eher gering. Individuell ja, schöpferisch eher nein.



Gepostet am 08.11.2018 um 08:47 von:
Benutzer: Civil Servant
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