Forum-Gewerberecht

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Auch aus dem Norden der Republik der Hinweis, dass die Form "als „freie Mitarbeiterin“ für ein Unternehmen" schon fast alle Kriterien der Scheinselbständigkeit abdeckt.
Ich würde unbedingt der Deutschen Rentenversicherung bzw. dem/der zuständigen MitarbeiterIn einen Hinweis auf das Unternehmen geben, damit es von dort mal durchgeprüft wird.
Benötigt das Unternehmen die Auswertungen tatsächlich, so soll es die Betroffenen (versicherungspflichtig) anstellen. Sonst lassen sie die InterviewerInnen mit dem gesamten Risiko alleine. Möglicherweise verbietet deren Vertrag sogar, in ähnlicher Weise für weitere Firmen tätig zu werden?



Gepostet am 05.02.2007 um 09:09 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11238#post11238


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