Forum-Gewerberecht

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Alle 10,- Euro muss nachgefüttert werden, also nach 4x automatisch Drücken ist wieder Schluss.

Ob da soviel Sinn macht ?

Und wie soll das Gerät vertrieben werden ?
Wohl kaum an den Spieler selbst.
Mehr an Betreiber, die es den Spielern zu Verfügung stellen.

Und hier sehe ich eine Gruppe von Betreibern, die man hauptsächlich in Ballungsgebieten findet.

Aber erst mal abwarten was kommt, bevor hier alle in eine Hysterie verfallen.
Dann kann immer noch rechtlich dagegen vorgehen.

SpVO § 13 Satz 7 :

Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er vorab einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig.
Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.

Dies sollte ausreichen, es zu unterbinden.

An einige Herren hier:

Erst mal genau prüfen, was man gesehen hat und die SpVO durchlesen, bevor hier Panik erzeugt wird.



Gepostet am 07.11.2018 um 06:55 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
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