Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo Herr Schreiber,

zu Ihren Geräten hatte ich schon etwas geschrieben, die sind nicht SpielV konform.

Ihre Geräte geben die Freispiele nicht direkt im Anschluß an das entgeldliche Spiel, sondern aus mehreren Einzelspielen werden die Punkte gesammelt.

Was ein Freispiel ist, hatte der BGH schon Ende der 60-iger festgelegt und wurde so in die SpielV übernommen.

Und dann sollte man bei den Spielgeräten auch immer schauen, ob da die entsprechenden Speichermedien/Hinterlegungsspeicher vorhanden sind, bzw. nicht vorhanden sind.

Den Ausführungen von Herrn Kramer schließe ich mich absolut an, dann muss man eben nochmal den Hamburger Weg gehen.

Gruß Meike



Hallo Rolf,

hatte mich schon drum gekümmert und kann Herrn Kramer nur zustimmen.

Und so wie Du deine "Kaugummiautomatenwette" mit Deinem Freund schilderst, habe ich keine rechtlichen Bedenken, da fehlen nämlich ein paar Tatbestandsmerkmale.

Gruß
Meike[/quote]

Hallo ,
ich dachte Sie hätten meine Spielsysteme verstanden, aber da kann man sich nur Rolf anschließen -
[I]"Denn das ist ja wohl genau das Problem hier. Wer nicht 100% in Ihr ( Nicht Ihr Herr Kramer sondern Ihr OÄ) Schema paßt gehört halt gleich zu den Bösen. Da lohnt auch kein schreiben oder diskutieren. Die Fronten sind da einfach zu verhärtet."[/I]

Die RUN-TIME-BOX - Spielen auf Zeit z.B wurde vom TÜV-Nord unter Vorlage des Bundesratsbeschluss 655 und der SpileVO als rechtens eingestuft. Wenn ich ein Unterhaltungsspiel, wie das Roulette oder andere Casino-Spiele in Unterhalter nach der neuen SpielVO wie geschildert umwandele und kennzeichne und diese dann genauso wie ein Flipper im Spielablauf funktionieren müssen Sie den Beweiss antreten - es ist nicht so !
@Meike
[I]Und dann sollte man bei den Spielgeräten auch immer schauen, ob da die entsprechenden Speichermedien/Hinterlegungsspeicher vorhanden sind, bzw. nicht vorhanden sind[/I]
Ihre Spitzen können Sie sich sparen, ich kann auch ein neues Gutachten erstellen - aber es kostet mich nur Geld.
Sie sollten langsam merken, ich habe die Gesetze und andere Verordnungen gelesen und begriffen - ich setze sie nur um für ein [B]zulassungsfreies Unterhaltungsspiel nach § 6a[/B]!

[B]Sie müssen sich ganz einfach damit abfinden - ein Unterspiel nach §6a ist möglich ob es Ihnen passt oder nicht.[/B]

Alle weiteren Argumente sind hier wohl sinnlos.
Leider müssen Sie Gerichtskosten,Anwälte,Gutachten nicht aus eigener Tasche bezahlen, währe aber vielleicht in der Wahl der Mittel angemessen.

@ AlsunaSB
[I]1. Wie ist die rechtslage wenn ich alle Fungames in ein Raum stelle , sie auf free-play stelle und nur die zeit berechne die die kunden in der FunArena verbringen ?[/I]
Gib mir eine PN dann werde ich Sie aufklären.

Gruß
Peter Schreiber



Gepostet am 04.02.2007 um 22:20 von:
Benutzer: ASS-Automaten
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11235#post11235


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