Forum-Gewerberecht

» TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! «

ja, dann wäre alle Aufregung umsonst gewesen.

Trotzdem wäre es natürlich denkbar ( ...und auch ein leichtes ), eine Elektronik in das Gerät nachzurüsten, welche :

1. eine Einzahlung in höhe von z.B 10,- € erkennt.
2. den ersten Impuls der Taste "Einsatz" abfragt um im Anschluss weitere Impulse zu senden.
3. den Impuls der Taste "Start" abfragt.

So eine Elektronik könnte in eienm Gerät, von aussen nicht sichtbar, verbaut sein und stellt entwicklungstechnisch keinen so hohen Aufwand dar.

Natürlich wäre dies ein illegaler Eingriff in das zugelassene GGSG ! Daher gehe ich davon aus, dass niemand solcher Art "Nachrüstungen" nutzt.

Diese ohnehin schon stark in der Kritik stehende Branche würde weiteren Schaden nehmen.

Eine lose, nicht fest verbaute und auf der Taste liegende mechanische "Drückhilfe" stellt für mich keinen Eingriff in das GGSG dar, weil es dem Gast überlassen ist, auf welche Art und weise er das Gerät bespielt. Letztendlich könnte er auch einen Freund bitten, alle 75 sek. die Taste "Einsatz" zu drücken.



Gepostet am 06.11.2018 um 13:16 von:
Benutzer: NUK-Harburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112344#post112344


Beitrags-Print by Breuer76