Forum-Gewerberecht

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Hallo Herr Schreiber,

zu Ihren Geräten hatte ich schon etwas geschrieben, die sind nicht SpielV konform.

Ihre Geräte geben die Freispiele nicht direkt im Anschluß an das entgeldliche Spiel, sondern aus mehreren Einzelspielen werden die Punkte gesammelt.

Was ein Freispiel ist, hatte der BGH schon Ende der 60-iger festgelegt und wurde so in die SpielV übernommen.

Und dann sollte man bei den Spielgeräten auch immer schauen, ob da die entsprechenden Speichermedien/Hinterlegungsspeicher vorhanden sind, bzw. nicht vorhanden sind.

Den Ausführungen von Herrn Kramer schließe ich mich absolut an, dann muss man eben nochmal den Hamburger Weg gehen.

Gruß Meike



Hallo Rolf,

hatte mich schon drum gekümmert und kann Herrn Kramer nur zustimmen.

Und so wie Du deine "Kaugummiautomatenwette" mit Deinem Freund schilderst, habe ich keine rechtlichen Bedenken, da fehlen nämlich ein paar Tatbestandsmerkmale.

Gruß
Meike



Gepostet am 02.02.2007 um 20:44 von:
Benutzer: Meike
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