Forum-Gewerberecht

» 2018-09-25 Die Spielerkarte «

[quote][i]Original von dieter116[/i]
Und warum ist ein Betreiber ein ' Rechtsbrecher ' wenn ein Kunde an 2 Automaten spielt ?

Oder was hast du gemeint ?
[/quote]
Das habe ich nicht behauptet. Es stimmt auch nicht.
Ich schrieb, dass sich Rechtsbrecher -- zumindest vorübergehend -- einen Vorteil verschaffen können. Sie brechen dass Recht, wenn sie einer Person zwei oder mehr Freischaltcodes (bzw. Karten) geben und auch dann, wenn die Geräte z.B. morgens auf Vorrat durch das Personal freigeschaltet werden (vgl. meinen Hinweis auf das Bild zum ersten Beitrag dieses Threads).

Aus einer vorgefundenen Mehrfachbespielung allein ergibt sich m.E. noch kein zwingender Beweis für eine Ordungswidrigkeit. Diese Tatsache zeigt aber, dass man den Mist mit den "gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmitteln" (allein schon diese Wortschöpfung!) besser gelassen hätte, insbesondere, weil der Zwang zu manuellen Einsatzleistung bereits für sich allein genügend Wirkung erzielen wird.



Gepostet am 03.11.2018 um 17:19 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112278#post112278


Beitrags-Print by Breuer76