Forum-Gewerberecht

» 2018-09-25 Die Spielerkarte «

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[i]Original von sunrise:[/i]
Schuld an diesem Durcheinander sind die Hersteller und die mit ihnen befreundete PTB

Wenn sich die Geräte bei Nichtbespielung grundsätzlich ausloggen würden, hätten wir nicht das Problem, dass es jeder Aufsteller machen kann wie er es für richtig findet.

Dass die PTB das so genehmigt hat ist eine Frechheit. Der Wille des Gesetzgebers wurde nicht umgesetzt und der Dumme ist der gesetzestreue Aufsteller.
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Sorry, aber das sind doch populistische Verschwörungstheorien, vielleicht zeitgemäß, aber dadurch nicht richtiger. Man braucht sich nur § 6 Abs. 5 SpielV anzuschauen, nämlich:[quote]Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Verlust wiederverwendbarer Identifikationsmittel vermieden wird, und dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt.[/quote]Da sieht man, dass es erstens wiederverwendbare und zweitens weitere Identifikationsmittel gibt und dass es in Bezug auf die letztgenannten, die Begründung spricht von "temporär mit beschränkter Gültigkeit" erzeugten Identifikationsmitteln, keine "Rückgabepflicht" entsprechend einer Logout-Bestätigung gibt.

Wenn man also jemand einem Vorwurf machen kann, dann dem Verordnungsgeber und hier ganz besonders dem Bundesrat, der nach Einflüsterungen von außen, insbesondere durch Spielerschutz- und Spielbank-Lobbyisten, ein widersprüchliches "Gesamtkunstwerk" geschaffen hat. Dass dann Minister Gabriel diesen Mist im Wissen, dass er zig Widersprüche aufweist, nach 16 Monaten unterschrieben hat, ist der eigentliche Skandal, wird aber klar, wenn man sich so anschaut, was der sonst noch so gemacht hat ...

Nochmals ganz klar: Die PTB kann nicht anders. Sie kann nicht über geltendes Recht hinausgehen, ansonsten würde sie durch Verwaltungsgerichte korrigiert werden. Die Sechste und Siebte Novelle sind reiner Murks, ausgenommen die Absenkung der Zahlen (20, 400, 60) zum Spielerschutz. Diese Absenkung kann man gut finden, oder nicht. In jedem Fall sind diese Änderungen transparent. Der Rest sollte rückgängig gemacht werden.



Gepostet am 02.11.2018 um 17:35 von:
Benutzer: PeterSt
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