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[quote][i]Original von hanisch-beckum[/i]
petergaukler, was soll uns diese erneute "Wiederholung" hier nun sagen??[/quote]
INFO :

[B]Der FGA warnt davor, den Stichtag 11. November verstreichen zu lassen![/B]

Ein Gastro-Platz in der niedersächsischen Gemeinde Essel. An der rechtzeitigen TR 5.0-Umrüstung zum 11. November 2018 führt kein Weg vorbei.

Der Fachverband Gastronomie Aufstellunternehmer (FGA) rüttelt in einem aktuellen Rundschreiben die Gastro-Aufsteller auf: „Der Stichtag für die Umstellung ist bekanntermaßen der 11.11.2018, das heißt, es dürfen keine Geldspielgeräte anderer Bauarten ab diesem Datum mehr betrieben werden. Dies ist auch auf der Gerätezulassung der PTB so vermerkt. Der eventuell erteilte Geräte-TÜV über dieses Datum hinaus, also die wiederkehrende Überprüfung durch einen Sachverständigen, hat keine aufschiebende Wirkung.“

Ab Inbetriebnahme der Geräte nach neuer Bauart TR 5.0 am Aufstellplatz müssen diese entsprechend der Spielverordnung betrieben werden: Bei Geräten der TR 5.0 Version 1 ist die technische Überprüfung nach § 7 der Spielverordnung zu beachten („Geräte-TÜV“). Bei Geräten der TR 5.0 Version 2 hat gemß § 6 der SpielV der Aufsteller dafür zu sorgen, „dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird“.

Es droht der Tatbestand illegales Glücksspiel

Weiter betont der FGA: Der Betrieb von Geldspielgeräten nach TR. 4 über den 11.11.2018 hinaus erfüllt den Tatbestand der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels gemäß § 284 Absatz 1 StGB und kann bei einer möglichen strafrechtliche Verurteilung den Verlust der Automatenaufstellerlaubnis zur Folge haben. Da in derartigen Fällen in der Regel eine gewerbsmäßige Begehungsweise vorliegt, droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

„Bitte aktualisieren Sie auch die Spielrelevanten Informationen auf die neue Bauart am Aufstellplatz. Ein auf den neuesten Stand lautendes Plakat zum im Dezember 2017 versandten Gastro-Paket erhalten Sie rechtzeitig per Post durch den Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft“, erklärt die FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer.

Behörden kontrollieren die Umsetzung der TR 5.0

Weiter heißt es: „Im Interesse Ihres eigenen Unternehmens sowie der Branche appellieren wir an Sie, sich an alle Vorschriften zu halten. Es wird mit verstärkten Kontrollen durch die Behörden zu rechnen sein.“



Gepostet am 02.11.2018 um 10:00 von:
Benutzer: petergaukler
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