Forum-Gewerberecht

» 2018-09-25 Die Spielerkarte «

[quote]
[i]Original von Pit[/i]:
Wie soll ich jetzt nachweisen das die erste Freischaltung für einen Kunden
erfolgte und der Kunde der jetzt 2 Geräte nutzt ein Gerät nutzt, welches sich
nach erster erfolgter Freischaltung in einem " gesetzeskonformen Zustand" befand.
[/quote]

Die Beweislast liegt sicher nicht beim Betreiber.

[b]Aber:[/b] Nicht nur aufgrund der oben genannten hohen Bußen (und ggf. weiteren Konsequenzen) sollte man die Sache sehr ernst nehmen.

Meine Prognose wird sein: Diejenigen, die meinen, dass Gesetze und Verordnungen nur für andere gelten, werden den Rachen nicht voll genug bekommen. Dort werden regelmäßig morgens alle Geräte freigeschaltet werden. Bei einer Kontrolle kurz nach Öffnung können dann z.B. die Aufzeichnungen der Überwachungskameras oder die Journaldaten der Umsätze Aufschluss darüber geben, in welcher Weise die Geräte genutzt wurden. Zwar ergeben die Umsatzdaten (mit Zeitstempel!) keinen hundertprozentigen Beweis, aber ich möchte die Erklärung von denjenigen gerne höhren, deren freigeschaltete Geräte seit ihrer Freischaltung alle keine Einsätze generiert haben.

Wie heißt es dann so schön: Die gegebene "Erklärung" ist abseits der Lebenswirklichkeit ...

Resümee: Ich halte ein Auto-Logout für nicht zwingend. Aber wer meint, er könnte dies für Rechtsverstöße nutzen, der wird bitter auf die Nase fallen. Übrigens funktionieren die angeführten Methoden auch für einen positiven Nachweis ...



Gepostet am 01.11.2018 um 10:29 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112243#post112243


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