Forum-Gewerberecht

» 2018-09-25 Die Spielerkarte «

Hallo,

wenn ich einem Kunden ein Gerät freischalte und dieser beendet das Spiel und geht. Das Gerät bleibt jetzt im spielbereiten Zustand.
Ein anwesender Kunde der ein anderes Gerät freigeschaltet bekommen hat
nutzt nun zusätzlich das spielbereite Gerät.

Jetzt kommt das OA.

Wie soll ich jetzt nachweisen das die erste Freischaltung für einen Kunden
erfolgte und der Kunde der jetzt 2 Geräte nutzt ein Gerät nutzt, welches sich
nach erster erfolgter Freischaltung in einem " gesetzeskonformen Zustand" befand.

oder verstehe ich das jetzt falsch?

Übrigens habe ich eine ähnliche Aussage schon mal von einem RA gehört.
Inhaltlich ging es auch darum das eine Mehrfachbespielung ja nicht verboten ist.

Vielleicht könnten sich die Fachleute hier im Forum dazu äußern.

Gruß der Pit



Gepostet am 01.11.2018 um 09:59 von:
Benutzer: Pit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112241#post112241


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