Forum-Gewerberecht

» 2018-09-25 Die Spielerkarte «

[quote][i]Original von PeterSt[/i]
[quote]
[b]Original von Pit:[/b]
in unserer Stadt haben wir festgestellt das einige Betreiber sich nicht an die Vorgabe der TR5 Geräte mit Freischaltvorrichtung halten.
Entweder werden die Geräte ohne automatisches Logout betrieben (sind also durchgehend spielbereit) oder auf Nachfrage wird auch ein zweites oder drittes Gerät freigeschaltet.
[/quote]

Ich denke, dass man da zunächst differenzieren sollte:

Die Freischaltung eines zweiten oder dritten Gerätes ist eindeutig eine Orndungswidrigkeit nach § 19 Abs. 1 Nr. 5d SpielV.

Der Betrieb eines Geräes ohne Logout stellt eine Nutzung einer von der PTB zugelassenen Konfiguration dar. Die Zulassung einer solchen Betriebsart mag man für falsch halten, oder auch die Formulierung in § 6 Abs. 5 der SpielV für nicht eindeutig. Ein Ordnungswidrigkeit des Automatenaufstellers dürfte aber kaum vorliegen, [b]außer[/b] er (bzw. seine Mitarbeiter) würden die Freischaltung z.B. morgens selbst vornehmen.[/quote]



hinweis :

auch owi. können richtig kosten und bei mehrfacher wiederholung einer owi. kann ein

gericht bzw.das oa. alle register ziehen !

pg.


p.s.

aus dem owi-bussgeldkatalog für spielhallen 2018
[B]Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.[/B]



Gepostet am 01.11.2018 um 09:20 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112239#post112239


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