Forum-Gewerberecht

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Bei einem Gesetz ohne entsprechende Rechtsfolge, greift doch meines Wissens, die Polizeiliche Generalklausel. Hier bei uns in Sachsen-Anhalt ist das § 13 SOG LSA. Einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit kann man ja grundsätzlich, bei Verstößen gegen die geschriebene Rechtsordnung, bejahen. Bei uns ist beispielsweise das gesamte Bestattungsgesetz ohne Rechtsfolge verfasst - demnach immer Ahnung bzw. Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen mittels SOG.
Sollte bei der Gewerbeordnung auch so sein. Sonst wäre ja sämtlichen "Schlingeln" Tür und Tor geöffnet!
   



Gepostet am 30.10.2018 um 13:54 von:
Benutzer: gewerbe-sgh
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