Forum-Gewerberecht
» Erhebung von Eintrittspreisen bei Jahrmärkten «
Hallo,
gebe dir Recht, grundsätzlich darf durch Auflagen oder Anordnungen keine bereits gesetzliche Regelung wiederholt werden.
In diesem Fall würde ich es aber als Einzelfall - Regelung mit der Rechtsgrundlage des § 71 GewO sehen, da im Text nicht explizit das Eintrittsgeld angesprochen wird.
Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Gepostet am 29.10.2018 um 15:55 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112190#post112190
Beitrags-Print by Breuer76