Forum-Gewerberecht

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Ich schließe mich da meinen Vorrednern an und würde das zum einen so begründen, wie die VwV es auch sagt und zum anderen die abgegebene Gewerbeanzeige somit als unvollständig ansehen.

Ich hatte hier letztens auch so einen Fall...eine Dame, die "Handel mit Waren aller Art" anmelden wollte.
Als ich ihr dann erklären wollte, dass das so nicht gedacht ist, konnte bzw. wollte sie das aber nicht verstehen, da eine Freundin aus einer Großstadt das genauso anmelden konnte.

Erst nach langem Hin und Her und Diskussion war sie dann in der Lage, nähere Angaben zu machen. Erst wollte sie mich abspeisen mit dem Argument, dass sie noch gar nicht weiß, welche Produkte sie verkaufen wird (sie bekommt offensichtlich Produkte aus China und verkauft sie dann über Amazon). Sie hat sich auch sehr darüber aufgeregt, dass sie dann bei jedwegen neuen Produkten eine Gewerbeummeldung erstatten muss. Aber genau so ist es halt von der GewO gedacht.

In der Regel verstehen die Leute das, wenn ich ihnen den Sinn und Zweck des Gewerberegisters erkläre. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass sie das nicht verstehen, wenn solche Gewerbeanzeigen von anderen Gewerbebehörden anstandslos entgegengenommen werden...  Augen rollen  



Gepostet am 26.10.2018 um 11:02 von:
Benutzer: Roesje
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