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» Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung «

Ja System ist eindeutig überholungsbedürftig!!!

Ich wäre dafür, dass man vor einer Gewerbeanmeldung das GZR und das FZ vorlegen muss...

Warum das beim Finanzamt nicht vermerkt war, steht in den Sternen ^^

Ja auf die Anhörung hin hat er sich nicht gemeldet..

Der Bußgeldbescheid erging schon.
Es war jetzt eine generelle Frage, weil sich der gute Herr dann erst gemeldet hat.

Er hat dann einen Wiedergestattungsantrag gestellt, den wir aber aufgrund der offensichtlichen gewerblichen Unzuverlässigkeit aber ablehnen werden.
Beim Schreiben des Ablehnungsbescheides kamen uns jetzt aber jetzt nochmal Zweifel inwieweit der Bußgeldbescheid korrekt war.

Aber ich bin eigentlich auch der Meinung, dass das neue Gewerbe ähnlich genug ist.

Gibt es zu solchen Fällen irgendwo ein Urteil oder dergleichen, wo man sich rückversichern könnte?


Danke aber schon mal für die Antworten !



Gepostet am 26.10.2018 um 10:59 von:
Benutzer: LraMx2
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