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Toll, wie gut doch das ganze System funktioniert... ;-)

Eigentlich werden doch auch die Finanzämter über erteilte Gewerbeuntersagungen informiert.

Mir ist es unbegreiflich, warum dann die Leute durchrutschen...gut, hier ist die GU schon lange her, aber ich hatte das auch schon mit Untersagungen, die lediglich wenige Jahre her waren...wie kann es sein, dass das FA dann nicht (mehr) weiß, dass der Steuerpflichtige eine GU hat und erneut ein GU-Verfahren anregen? Warum informieren wir andere Behörden, wenn diese es dann nicht interessiert oder nach bereits 2 Jahren plötzlich nicht mehr wissen? Da kann ich immer nur mit dem Kopf schütteln...wie viel in diesem Behördenapparat durchs Raster fällt.
Aber genug gejammert    

Ich sehe hier auch - durch Handel mit Motorrädern - definitiv einen Verstoß gegen die GU. Die Tätigkeitsbeschreibung heute ist halt nur etwas anders formuliert, als damals, aber es meint doch so ziemlich das Gleiche.

Ich würde jedoch auch erst mal den Gewerbetreibenden vorladen und anhören.

Ich hatte hier auch schon Fälle, da dachten die Leute, so eine GU würde sich nach ein paar Jahren selbst auflösen (quasi verjähren)...

Liegt denn die alte Akte bzgl. der GU vor oder nur die Info, dass erteilt wurde? Ich würde auf jeden Fall versuchen, die Altakte bzw. wenigstens die GU in ihrem kompletten Wortlaut zu bekommen, um mir so umfassend wie möglich ein Bild über die damalige Situation machen so können.

Hiernach - insb. nach Vorsprache des Gewerbetreibenden und je nach dem, wie er sich gibt, würde ich dann über sämtliche weitere Schritte zwecks Vollzug GU u./o. OWI-Verfahren wegen Verstoß GU nachdenken.



Gepostet am 26.10.2018 um 10:39 von:
Benutzer: Roesje
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