Forum-Gewerberecht

» Erhebung von Eintrittspreisen bei Jahrmärkten «

Guten Morgen ins Forenland,

folgende Problematik beschäftigt mich noch so kurz vor dem Wochenende:

Ein großer Trödelmarkt, welcher in den letzten Jahren unwissend als Spezialmarkt festgesetzt war, wurde nunmehr als Jahrmarkt beschieden. In der Konsequenz bedeutet dies ja, dass der Veranstalter kein Eintrittsgeld verlangen darf. Darauf wurde er auch vor Durchführung ausdrücklich hingewiesen. Wie es zu erwarten war, konnte bei Kontrolle der Veranstaltung natürlich festgestellt werden, dass tatsächlich Eintritt kassiert wurde.

Nun stellt sich die Frage der entsprechenden Ahndungsmöglichkeit. Nach einem Blick in die Gewerbeordnung habe ich keinen Verstoß gegen § 71 bei den OWi-Tatbeständen gefunden. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, worüber eine entsprechende Ahndung erfolgen kann?  Weißnicht  

Danke und ein schönes WE.



Gepostet am 26.10.2018 um 09:52 von:
Benutzer: Ullrich
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