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» Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung «

Ich würde im Zweifel zunächst aufklären, ob denn auch tatsächlich weiter mit Motorrädern gehandelt wird. Wenn ja, dürfte es ausreichend sein.
Aber! Bevor ich mit Kanonen auf Spatzen schieße, würde ich zunächst freundlichen Kontakt aufnehmen und beraten, dass man ja möglicherweise in den 16 Jahren ohne Gewerbeanmeldung an der Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gearbeitet, nur den Antrag auf Wiedererklärung vergessen hat. Je nach Kooperationsbereitschaft und wirtschaftlicher Lage des Unternehmers kann man dann immer noch den Laden zwangsweise schließen, wenn es nötig wird...

Gruß aus dem Echten Norden



Gepostet am 26.10.2018 um 09:35 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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