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» Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung «

Hallo zusammen!

Unserer Fall:

Der Gewerbetreibende hat 1997 eine Gewerbeuntersagung (keine erweitere) einer anderen Kreisverwaltungsbehörde für das Gewerbe „Groß- und Einzelhandel mit Motorrädern und Zubehör, Motorradersatzteilen und Zubehör und Überbekleidung“ bekommen.

2013 hat der selbige in unserem Einzugsbereich das Gewerbe "Dienstleistungen im Motorradbereich und Reifenindustrie; Instandsetzung von Motorradbaugruppen; Motorradservice; Fahrzeughandel unter 3,5 t"

Ist das ausreichend ähnlich für einen Bußgeldbescheid nach § 146 GewO?



Gepostet am 26.10.2018 um 09:03 von:
Benutzer: LraMx2
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