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 Moin    Moin   von der D...
oder auch ein Hinweisschreiben an ihn schicken, dass sein Schreiben vom XXX eingegangen ist, aber wegen fehlender Angaben nicht weiter bearbeitet werden kann. Soll er doch DAB etc. losjagen, vorgesetzte informieren, dass da ein Herr sich so verhält und gut ist.
Durch solche Drohungen und Verunsicherungsversuchen sollte man sich nicht von seiner Linie abbringen lassen.



Gepostet am 25.10.2018 um 10:32 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112097#post112097


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