Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Helmstedt,

Hinweis von mir auf die Verwendung der GewAnzVwV.
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorschrift, die die Verwaltung bindet, nicht aber den Gewerbetreibenden.
Zielführender könnte m.E. nach der Hinweis darauf sein, dass eine Anzeige nach § 14 richtig und vollständig sein muss, da ansonsten ein Bußgeldtatbestand nach § 146 Abs. 2 Nr. 3 GewO vorliegen könnte.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 25.10.2018 um 08:13 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112088#post112088


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