Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Bad Fallingbostel,

also, ich kann aus der Formulierung nicht einmal erkennen, ob denn alles, was er darunter packen will, überhaupt unter den Gewerbebegriff fällt.

Z.B. ...andere Geschäfte, die nach Meinung des Vorstandes für die Gesellschaft von Vorteil sind ....könnten z.B. auch unter die Verwaltung eigenen Vermögens fallen.

Möglich wäre nach der Anmeldung auch der Handel mit Waffen, Medizinprodukten usw.

Auch wenn Gegenwind zu erwarten ist, entspricht die Anmeldung so nicht den Anforderungen.

Regina Runge



Gepostet am 24.10.2018 um 12:11 von:
Benutzer: Runge
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