Forum-Gewerberecht

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Hallo,

bei dem Verhalten des Gewerbetreibenden kommt mir sofort das Wort "Reichsbürger" in den Sinn...

Bezüglich der Tätigkeit hilft dir vielleicht die GewAnzVwV unter Nr. 5.3 weiter:

"Den Angaben über die Tätigkeit des Betriebes kommt besondere Bedeutung auch für die Beurteilung der Frage zu, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb des betreffenden Gewerbes erfüllt sind.

Der Gegenstand der angemeldeten Tätigkeit muss daher genau bezeichnet werden. Nicht zulässig sind nur allgemein gehaltene Angaben, wie z.B. „Handel mit Waren aller Art”, weil daraus nicht ersichtlich ist, ob ein Groß- und/oder Einzelhandel gemeint ist und mit welchen Gegenständen dieser betrieben werden soll.

(GewAnzVwV 5. Verfahren, beck-online)"

Die beschriebene Eintragung im Handelsregister wäre mir auch zu allgemein und ich würde eine genauere Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit einfordern mit Verweis auf § 14 Abs. 14 GewO i.V.m. Nr. 5.3 GewAnzVwV.



Gepostet am 24.10.2018 um 10:41 von:
Benutzer: Maliklaus
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