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Etwas verwirrend nur, dass im Abs. 1 die Immobiliardarlehensverträge expliziert als Ausnahme aufgeführt sind und die anderen Ausnahmen dann erst in Abs. 5 aufgeführt sind. Aber wieder was gelernt, danke dafür
Gepostet am 17.10.2018 um 14:50 von:
Benutzer: BernshausenL
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