Forum-Gewerberecht

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Hallo,

eine Erlaubnis nach § 34c GewO wird nicht benötigt. Siehe § 34c Abs. 5 Nr. 2 GewO:
"Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für ... Gewerbetreibende, die lediglich zur Finanzierung der von ihnen abgeschlossenen Warenverkäufe oder zu erbringenden Dienstleistungen den Abschluß von Verträgen über Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachweisen, ...



Gepostet am 17.10.2018 um 14:34 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111993#post111993


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