Forum-Gewerberecht

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Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe hier grade eine frische Gewerbeanmeldung eines bekannten Autohauses vorliegen und stolpere grade über einen Passus in der beabsichtigten Tätigkeit... Es handelt sich um die Rechtsform einer GmbH und angemeldet werden soll:

1. Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen aller Art
2. An- und Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör
3. Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen für Kfz
4. Wartung und Reparatur von Kfz
5. Fahrzeugvermietung

Zu Tätigkeit in Punkt 1.:
Soweit eigentlich alles ok für mich, Anforderung von Führungszeugnis und GZR-Auszug des Gewerbetreibenden nach § 38 GewO. Aber: es handelt sich um eine GmbH mit 3 Geschäftsführern... GZR-Auszug wird ja über die GmbH ausgestellt, aber die Führungszeugnisse müssen von allen 3 Geschäftsführern vorgelegt werden?

Zu Tätigkeiten in Punkt 2.:
Alles ok, keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.

Zu Tätigkeiten in Punkt 3.:
Braucht der Gewerbetreibende hier bezüglich der Vermittlung von Finanzierungen und Leasingverträgen eigentlich auch eine Erlaubnis? Für Immobiliendarlehen u. ä. braucht man ja nach der Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Manche dieser Kfz kosten ja locker soviel wie eine Immobilie... Können hierfür einfach Kredit- oder Leasingverträge seitens des Autohauses vermittelt oder abgeschlossen werden?

Zu Tätigkeit in Punkt 4.:
Alles ok, wird durch eine Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer bestätigt.

Zu Tätigkeiten in Punkt 5.:
Alles ok, keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.

Die Tätigkeiten zu Punkt 3 und 5 sind übrigens auch nicht im Handelsregister als Tätigkeiten eingetragen. Sollte man darauf bestehen sie nachträglich eintragen zu lassen und erstmal die gewünschten Tätigkeiten (s. o.) eintragen? Oder einfach die Gewerbeanmeldung nur strikt nach den im Handelsregister festgeschriebenen Tätigkeiten anmelden?

Ich habe über die Suchfunktion nichts finden können... Gibt es hier von Eurer Seite Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten?


Beste Grüße aus dem noch sonnigen Osterholz-Scharmbeck!    



Gepostet am 17.10.2018 um 13:29 von:
Benutzer: 27711 OHZ
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111990#post111990


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