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Hallöle aus NRW,
hier spielt wohl, wie bei vielem das landesrecht rein. In NRW dürfte es wohl recht unproblematisch sein. Ob mit (Akloholausschank) oder ohne Konzession, wenn die Räumlichkeiten als solche geeignet sind, was bei umschlossenen der Fall ist, würde es bei mir erteilt. NRW hat aber auch erheblich gelockerte Anforderungen zu Geeignetheit der Räumlichkeiten nach Baurecht.
Grüßli



Gepostet am 01.02.2007 um 11:32 von:
Benutzer: dieter.muenchrath
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