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Jaaa, dass das Finanzamt und ich nicht immer einer Meinung sind, kenne ich ja schon  smile   ich kam hier dann nur ins grübeln.. Das Haus, wo die Wohnung im EG vermietet wird, muss nicht gewerblich angemeldet werden, da vermögensverwaltend. Ist das beim Hänger dann nicht genauso? Oder andersrum, weshalb könnte es sich bei dem privat genutzten und in der anderen Zeit vermieteten Hänger um eine gewerbliche Tätigkeit handeln? könnte man da zwischen festen und beweglichen Dingen unterscheiden? Ich bin momentan etwas unschlüssig was hier richtig und was falsch ist.  Kopfkratz  



Gepostet am 11.10.2018 um 13:43 von:
Benutzer: BernshausenL
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