Forum-Gewerberecht

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Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

@ Der Rolf: und genau an Ihren Ausführungen kann man erkennen, dass man alles und jedes für illegale Tätigkeiten missbrauchen kann, wenn man es denn will. Wollen Sie das denn??

Mit ein wenig krimineller Energie missbrauche ich Sammlungen um mich zu bereichern, ebenso ist es beim Tierschutz und bei den Drogen und bei den Wetten, beim Organhandel, bei den Kapitalanlagen und letztlich auch beim Glücksspiel.

Wenn ich als Betreiber einer Spielhalle oder als Aufsteller von Automaten es dulde, fördere oder in sonstiger Weise unterstütze, dass mit meinen Geräten oder in meinen Spielhalle "illegale Praktiken" gefördert werden, muss ich mich nicht wundern, wenn der Gesetzgeber und seine Organe dieses zu unterbinden haben. Und wenn man dann, wie z. B. jetzt in die neue SpielV alles mögliche hineininterpretiert, um möglichst auch alle "Grenzbereiche und Grauzonen" abzugreifen, nur um möglichst viel Geld zu machen, muss man sich auch nicht wundern, wenn letztlich der Gesetzgeber wieder schärfere und noch engere Grenzen steckt bzw. stecken muss. Diese Gesetzesnormen werden dann wieder im Laufe der Jahre durch immere feinere Rechtsprechung so weit ausgehölt, dass dann wieder neue Regelungen getroffen werden müssen. - Ein Blick in das Gesetzgebungsverfahren (s. Bundesratsdrucksachen) dürfte letztlich sowohl den Vertretern der Automatenwirtschaft als auch der PTB und allen anderen Beteiligten deutlich machen, was der Gesetzgeber mit der Änderung der SpielV bewirken wollte.

Ein klassisches Beispiel dafür, wie man den Willen des Gesetzgebers meint auslegen zu müssen ist z. B. unser Strafrecht. Die Väter (und Mütter) dieses Strafrechts haben seinerzeit die Todesstrafe abgeschafft, weil diese Strafe zum einen (politisch) missbraucht wurde und zum anderen auch Unschuldige getötet wurden. Um aber die Täter entsprechend hart zu bestrafen und vor allem auch die Allgemeinheit zu schützen, wurde für bestimmte Taten ein lebenslange Haftstrafe beschlossen, damit diese Leute andere Menschen nie wieder schaden dürfen. Im Laufe der Zeit ist aus dieser lebenslangen Haftstrafe ein Strafmaß von in der Regel knapp 15 - 20 Jahren geworden. Mit welchem Ergebnis? Mit dem, dass es leider immer wieder dazu kommt, dass sog. "Wiederholungstäter" nach Ableistung ihrer Haft erneut andere Menschen töten oder schwer misshandeln.

Und ebenso hat es sich in der Vergangenheit mit den "Tokengeräten" usw. verhalten. Auch hier mussten die zuständigen Behörden in langen Rechtsstreitigkeiten beweisen, was der Gesetzgeber vorgegeben hat. Und nichts anderes ist jetzt mit der neuen SpielV. Hier wird aus seiten aller Beteiligter alles mögliche hineininterpretiert (was so gar nicht gewollt oder gewünscht ist), damit möglichst jeder auch wirklich bis an seine Grenzen (oder darüber hinaus) gehen kann. Dieses ist eigentlich schade, denn letztlich dürfte aufgrund der Bundesratsdrucksachen wirklich klar sein, was der Gesetzgeber mit seiner SpielV bewirken wollte. Nämlich zum einen, einen sinnvollen und vernünftigen Spielerschutz und zum anderen einen fairen Wettbewerb und freien Marktzugang für die die Automatenwirtschaft.

Und hinsichtlich Ihrer Frage zur Neugier der Kollegin von der Polizei aus NRW können Sie davon ausgehen, dass Gottes Mühlen und die der Behörden manchmal wirklich langsam malen, dafür aber umso feiner.



Gepostet am 01.02.2007 um 08:22 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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