Forum-Gewerberecht
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Alten Thread nochmal ausgekramt: Was würdet ihr zu einem Anhänger sagen, der privat genutzt wird und in der Zeit, wo er nicht gebraucht wird, gegen Entgelt vermietet wird? Ich war bzw. bin der Auffassung "Verwaltung eigenen Vermögens" weil ja, ähnlich wie bei der Ferienwohnung, nur bei der nicht selbst genutzten Zeit eine Vermietung stattfindet. Primär ist ja nicht die Gewinnerzielungsabsicht, sondern wahrscheinlich eher eine Kostendeckung. Finanzamt hat dem Herrn aber jetzt mitgeteilt, dass er in jedem Fall ein Gewerbe anmelden müsste
Wie seht ihr das? Danke schon mal für Antworten
Gepostet am 04.10.2018 um 14:37 von:
Benutzer: BernshausenL
Der Original-Beitrag :
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