Forum-Gewerberecht

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@Stes @Ullrich ,
vielen Dank für eure Antworten.

Grob gesagt geht es um die ehrenamtliche Pflege "Herrenloser" Gräber. Natürlich werden Spenden eine Rolle spielen (Blumen, Werkzeuge, etc), aber verkauft wird definitiv nichts wie zb. in einer Vereinsgaststätte..

Ich weiß nicht wie es aussieht, wenn uns jemand gegen Spende mit der Pflege einer bestimmten Grabstätte "beauftragt"?!



Gepostet am 28.09.2018 um 12:17 von:
Benutzer: Jerome83
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111799#post111799


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