Forum-Gewerberecht

» Trotz Gewerbeuntersagung gem. Verein gründen «

Auch ein gemeinnütziger Verein kann eine gewerbliche Tätigkeit ausüben (z.B. das Betreiben einer Vereinsgaststätte auf einem Sportplatz, um die Zuschauer mit Speisen und Getränken zu versorgen). Damit greift die Gewerbeuntersagung auch für die Vorstandstätigkeit.

Der Antrag bei der Untersagungsbehörde auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung ist hier sicher der richtige Weg.



Gepostet am 28.09.2018 um 10:05 von:
Benutzer: Ullrich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111796#post111796


Beitrags-Print by Breuer76