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» Biogasanlagen - Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO? «

Hallo aus Helmstedt,

die Thematik der Photovoltaikanlagen ist präzise und abschließend beim B-L-A behandelt worden. Anfangs war die Stromerzeugung als Gewerbe anerkannt und dann nur noch unter den Umständen der Fremdaufstellung.

Eine Biogasanlage wiederum stellt einen weiteren Sachverhalt dar. Es wird Strom, nicht (nur) zur Eigenverwendnung erzeugt und der Strom wird in ein Netz eingespeist und verkauft.
Für mich stellt sich das eindeutig als ein Gewerbe dar, bei dem man auch nicht auf die Schiene Landwirtschaft o.ä. geraten kann.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 28.09.2018 um 08:24 von:
Benutzer: Delius
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