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» Trotz Gewerbeuntersagung gem. Verein gründen «

Hallo zusammen.
Ich habe vor x Jahren eine Gewerbeuntersagung bekommen. Diese beinhaltet auch das Verbot, eine leitende Position zu bekleiden (Geschäftsführung, Personalführung, ...).

Nach beruflicher Neuorientierung spielt das im Grunde für mich keine Rolle mehr, allerdings möchte ich jetzt einen [B]gemeinnützigen Verein[/B] gründen und diesen auch als Vorstand leiten.

Nun die Frage, in wie weit greift die Gewerbeuntersagung bei einem gemeinnützigen Verein?
Meine Netz-Recherche hat nicht wirklich klare Aussagen gebracht.

Könnt ihr mir mit Wissen und Erfahrungen weiterhelfen?


Vielen Dank im Vorraus!



Gepostet am 28.09.2018 um 00:04 von:
Benutzer: Jerome83
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