Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR «

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
denkt bitte daran, dass wir uns hier in einem Forum befinden, aber dennoch keine qualifizierte Rechtsberatung anbieten dürfen.
Entscheidend wird immer das zuständige Gewerbeamt sein.
Und wer sich aktiv an Vertragsabschlüssen beteiligt, wird auch als geschäftsführend einzustufen und anzeigepflichtig sein.

Lieber Jeanmartin,
besprecht Eure Pläne einfach nochmal in Eurer GbR. Überlegt Euch genau, wem welche Rechte eingeräumt werden. Und wer nicht geschäftsführend ist, wird sich dem Handeln der anderen unterwerfen müssen, im Erfolg wie auch im Misserfolg.
Denkbar wäre ja auch, einfach die "handwerkliche" Tätigkeit von der "gewerblichen" Tätigkeit zu trennen. Aber da werdet Ihr bestimmt ausreichend Kreativität entwickeln...
Da Ihr nicht den Staat besch... wollt, wird sich sicher auch eine für Euch verträgliche Lösung finden lassen, aber eben nur beim zuständigen Gewerbeamt.

Gruß aus dem Echten Norden.



Gepostet am 26.09.2018 um 09:05 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111753#post111753


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