Forum-Gewerberecht

» 2018-09-25 Die Spielerkarte «

Heute konnte ich mir die Spielerkarte direkt auf mehreren GSG im Spielkartenfach liegend in der Spielhallenaufstellung ansehen.

Von der gesetzlichen Vorgabe hatte die Aufsicht keine Ahnung.

§ 6 SpielV
....
(5) Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Verlust wiederverwendbarer Identifikationsmittel vermieden wird, und dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt.

Da wird wohl § 19 SpielV bemüht werden müssen...

Grüße



Gepostet am 25.09.2018 um 17:36 von:
Benutzer: gmg
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