Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR «

Hallo,

wäre diese Fallbeschreibung ganz am Anfang gekommen, hätte hier wohl auch niemand Bedenken geäußert.

In genau diesem Fall würde ich analog zur GewAnzVwV die beiden geschäftsführenden Gesellschafter als GbR anmelden. Die beiden Programmierer sind zwar auch Teil der GbR aber haben keine Außenwirkung und geschäftsführende Funktion.

Am Anfang und Ende jeder Fallprüfung muss eigentlich der Gedanke stehen, welche Aufgabe hat das Gewerberecht und das Gewerberegister? Es ist und bleibt Ordnungsrecht und hat im überwiegenden Sinne die Aufgabe der Gefahrenabwehr und des Schutzes der Bürger und der Wirtschaft.

Im vorliegenden Fall hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran zu erfahren wer die Geschäfte leitet und dafür verantwortlich ist, dem wird mit der Anmeldung der beiden "Geschäftsführer" genüge getan.

Sorry, wenn meine Skepsis vielleicht etwas voreilig war, aber mit den Jahren wächst leider immer mehr das Misstrauen und der Glaube in das Gute schwindet.    



Gepostet am 25.09.2018 um 13:51 von:
Benutzer: Maliklaus
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