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» Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR «

Ich verstehe die Skepsis und werde gerne konkreter:

Es geht um 5 junge Menschen aus Berlin, die eine Softwareplatform zum Verwalten von Inventar anbieten wollen, die von ihnen selbst programmiert wird. Man möchte keine unnötigen Kosten entstehen lassen und sowieso nur zwei aus der Gruppe sich um alle geschäftlichen Belange (Buchhaltung etc.) kümmern lassen. Die anderen mögen programmieren und Teilhaber sein, führen aber eben nicht die Geschäfte. Sie erhalten quasi ihre Anteile für die Gegenleistung der Programmierung, statt Geld beizusteuern.
Ich sehe nicht, was daran so ungewöhnlich sein soll und finde auch zahlreiche Artikel online (inklusive der genannten Gesetzstellen), die diese Konstellation erlauben. Es kommt mir dann sehr willkürlich vor, eine solche Anmeldung ablehnen zu wollen, zumal ich weiterhin kein Grundlage dafür außer "das kommt mir komisch vor" gelesen habe. Es muss doch Regeln geben, nach denen man sich richten kann um nicht der Willkür des Sachbearbeiters ausgesetzt zu sein.

Klar melden sich am einfachsten alle an, aber das kostet halt auch Geld und entspricht meiner Auffassung nach schlicht nicht der Wahrheit.

Ich habe in meiner letzten Antwort auf die rheinland-pfälzischen Dienstbesprechung mit dem Ministerum von 2014 verwiesen. Was ist damit? Gilt die nun nicht, weil es jemandem "komisch" vorkommt?

Ich bitte meinen frustrierten Ton zu entschuldigen, ich kann nur nicht glauben, dass diese einfache Frage unmöglich klar zu beantworten ist..



Gepostet am 25.09.2018 um 13:37 von:
Benutzer: jeanmartin
Der Original-Beitrag :
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