Forum-Gewerberecht

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Hallo Stefan,

in NRW hat z.B. das OVG Münster November 2006 entschieden, dass die Werbung für unerlaubte Sportwetten ein Verstoß gegen das Mediengesetz darstellen.

Im § 284 Abs. 4 StGB heißt es
"Wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Dass es immer Straftaten geben wird, egal in welchem Bereich, ist 100% sicher.

Ich finde es persönlich aber etwas bedenklich, wie oft argumentiert wird.

EU-Recht vor Bundesrecht z.B., da wird dann von wirtschaftlicher Diskriminierung gesprochen.
- soll in Deutschland demnächst auch der Vertrieb von weichen Drogen, welcher in anderen EU-Ländern straffrei erlaubt ist, gestattet sein?
- muss demnächst das Bestattungswesen in Deutschland geändert werden, weil es in anderen EU-Ländern unproblematischer geregelt ist?
- müssen wir demnächst unser Strafrecht ändern, weil es in anderen EU-Ländern nicht den gleichen Strafverfolgungszwang gibt wie in Deutschland?

Wenn der Europäische Gerichtshof sich nur mit halber Intensität mit der Glücksspielsucht und deren Begleiterscheinungen (Verarmung von Familien, Beschaffungs- und Begleitkriminalität) so intensiv auseinander setzen würde, wie mit der Nikotinsucht, dann würde es um das deutsche Glücksspielmonopol kein Geschrei mehr geben.

Ich bleib dabei, es sollte ein Glücksspielgesetz geben. Es kann doch nicht sein, dass der Hersteller sich am Verkauf von Geräten, welche nicht legal betrieben werden können, wirtschaftlich bereichern kann und dabei straffrei bleibt.

Stefan, könntest Du mir erklären, warum Du diese Software von Bally brauchst und als was Du Deine Terminals deklariert hast?

Gruß Meike



Gepostet am 31.01.2007 um 10:47 von:
Benutzer: Meike
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