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» Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR «

Hallo,

nach all deinen Ausführungen kann ich mich nur Regina Runge anschließen und finde dieses ganze Konstrukt mehr als merkwürdig.

Ich habe in den letzten Jahren viele GbR angemeldet und bei 99 % der Fälle sind alle Gesellschafter gleichberechtigt, so wie es auch die ursprüngliche Regelung im BGB vorsieht.

Diese "wir haben aber nur einen Vertreter GbR" kenne ich auch nur von osteuropäischen Schein - GbR im Baubereich um Schein-Beschäftigungsverhältnisse zu vertuschen oder reine "wir schreiben nur Rechnungen" Firmen zu gründen. Sorry, wenn das jetzt etwas skeptisch klingt, aber ich würde da mal etwas nachhaken und notfalls lieber einen mehr als zu wenig anmelden, oder erst gar nicht anmelden.

Betriebsstätte klären, Sinn, Zweck und Tätigkeit der GbR nachfragen usw..



Gepostet am 25.09.2018 um 09:24 von:
Benutzer: Maliklaus
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