Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR «

Naja, laut [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__710.html]§710 BGB[/URL] kann die Führung der Geschäfte auf wenige oder sogar nur eine Person übertragen werden, wodurch alle anderen Gesellschafter davon ausgeschlossen sind. Auch wenn es "den Geschäftsführer" so bei einer GbR nicht gibt. Dadurch wird soweit ich sehen kann auch eine GbR nicht einfach zu einem Einzelunternehmen.

Ob eine Vertretungsbefugnis allein ausreicht, um als gewerblich tätig zu gelten, wage ich zu bezweifeln (woraus ergibt sich das, "wo steht das"?).

Tatsächlich habe ich gerade folgenden anderen Forumbeitrag gefunden, der aus der rheinland-pfälzischen Dienstbesprechung mit dem Ministerum von 2014 zitiert und der meine Annahme zu bestätigen scheint: [url=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=14902]GbR nur einen Gesellschafter anmelden?[/url]
Im letzten Beitrag zu diesem Thema steht unter "1. Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht":
[tt]Es ist für eine Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) nicht ausreichend, dass eine Person im Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GbR nur namentlich als Gesellschafter aufgeführt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der an der GbR als Gesellschafter beteiligten Person im Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführungsbefugnis (z. B. Überwachung der Produktion, Buchführung, Erledigung von Korrespondenz) und die Vertretungsmacht (Eingehen von konkreten Verpflichtungen) eingeräumt wurde (vgl. BVerwG Urteil vom 11.2.1972, VII C71.69, Gewerbe Archiv 1972, S. 198).[/tt]

Sogar eine Geschäftsführungsberechtigung ohne Vertretungsbefugnis reicht also nicht aus, um eine Anzeigepflicht für ein Gewerbe auszulösen.

Warum steht auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung dann zu Personengesellschaften: "Eine Anmeldung ist von jedem [B]geschäftsführenden Gesellschafter[/B] abzugeben"? Warum nicht "von jedem [B]vertretungsberechtigten Gesellschafter[/B]"?

Es kommt mir so vor, als wenn Unklarheit oder sogar Uneinigkeit besteht, was die Regeln sind. Ich versuche alles richtig zu machen und keine notwendige Anmeldung zu versäumen, dabei aber auch keine unnötigen Kosten zu produzieren (durch unnötige Anmeldungen). 1 oder 2 der 5 Gesellschafter sollen die Geschäfte führen, die übrigen sollen die Gesellschaft nach außen zwar repräsentieren dürfen, aber von der Geschäftsführung ausgeschlossen sein und lediglich durch ihr Stimmrecht als Gesellschafter Einfluss auf die Rahmenbedingungen, unter denen die 1-2 "Geschäftsführer" agieren, nehmen. Wer muss ein Gewerbe anzeigen und warum?



Gepostet am 25.09.2018 um 08:40 von:
Benutzer: jeanmartin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111715#post111715


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